Online-Händlerinnen und -Händler müssen sich im letzten Quartal auf rechtliche Neuerungen einstellen: Mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft – nämlich am 13. Dezember 2024 – tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft. Diese soll sicherstellen, dass Produkte innerhalb der EU bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, weshalb sich betroffene Branchen-Player nicht nur an neue Informationspflichten halten, sondern unter anderem auch eine Risikoanalyse durchführen müssen.
Neuer Abschnitt auf Produktdetailseite
Für die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben und die Verwaltung der Compliance-Anforderungen hat Amazon einen neuen Abschnitt auf der Produktdetailseite hinterlegt. Dieser nennt sich „Sicherheit und Produktressourcen“. In einer Mitteilung im SellerCentral heißt es dazu: „Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.“ Seller könnten demnach auch leicht prüfen, ob die Übermittlung der notwendigen Compliance-Informationen erfolgt sei. Die Daten seien außerdem auch für die Verbraucher leicht zugänglich.
Deaktivierung bei Verstößen
Seller, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten, haben mit massiven Einschnitten zu rechnen: Bei Verstößen sollen die betroffenen Angebote deaktiviert werden – beispielsweise in solchen Fällen, in denen abgelaufene Verträge oder ungültige Informationen hinterlegt wurden, erklärt Amazon.
Um nicht in zeitliche Bedrängnisse zu geraten, rät Amazon den Marktplatz-Akteuren, frühzeitig zu handeln und „die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen“, heißt es weiter.
Schon rundum informiert?
Um Unternehmen bestmöglich auf die bevorstehenden Pflichten vorzubereiten, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten bereits ausführlich zur neuen Produktsicherheitsverordnung der EU informiert. Weiterführend empfehlen wir unter anderem folgenden Beitrag:
Produktsicherheit: Diese neuen Pflichten kommen jetzt auf Online-Händler und Marktplätze zu
Einordnung und Ausblick
Die neuen Vorschriften zur Produktsicherheit könnten für viele Online-Händler eine Herausforderung darstellen, insbesondere, wenn sie ein großes Produktsortiment betreiben. Beispielsweise berichteten einige betroffene Händler in Online-Foren bereits von den Schwierigkeiten, die neuen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Dies impliziert eine erhebliche Arbeitsbelastung, da jedes einzelne Produkt überprüft und entsprechend markiert werden muss.
Die Einhaltung des neuen Regelwerks erfordert die Erstellung umfangreicher technischer Dokumentationen und Prüfberichte. Diese Dokumentationen müssen dann der verantwortlichen Person übergeben werden, die im Fall von Nicht-EU-Herstellern innerhalb der EU ansässig sein muss. Damit steigt der Bedarf an spezialisierten Dienstleistungen wie Produkt-Sourcing, Qualitätskontrolle und rechtlicher Produkt-Compliance.
Praktische Tipps zur Vorbereitung
Für all jene, die sich verängstigt an die Stirn tippen und denken „Das schaffe ich nie“, gibt es einige Ratschläge:
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie sofort damit, Ihre Produkte auf die neuen Vorschriften zu prüfen und die notwendigen Informationen zusammenzustellen.
- Dokumentation: Halten Sie alle technischen Unterlagen und Prüfberichte griffbereit, um sie bei Bedarf schnell vorzeigen zu können.
- Verantwortliche Person ernennen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person innerhalb der EU ernannt hat, wenn Sie Non-EU-Produkte anbieten.
- Regelmäßige Updates: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Produktdaten in Amazon SellerCentral, um zu gewährleisten, dass alles reibungslos übermittelt wurde.
Indem Online-Händler proaktiv an die Umsetzung der neuen GPSR-Vorgaben herangehen, können sie nicht nur Bußgelder und Verkaufsstopps vermeiden, sondern zudem das Vertrauen ihrer Kunden stärken. Letztendlich fördert es die Sicherheit und Qualität der angebotenen Produkte – zum Vorteil aller Beteiligten entlang der Lieferkette.