Die Zollreform 2021 zieht Dropshipping den Zahn. Zum 1. Juli 2021 treten neue Regelementierungen in Kraft, die unter anderem die Freigrenzen ändern. Bedeutet das, dass Dropshipping 2021 verschwinden wird?
Ich erkläre dir welche Änderungen für den eCommerce tatsächlich in Kraft treten und welche Schlupflöcher es noch gibt, die für Dropshipping sprechen.
Was genau ändert sich zum 1. Juli?
Aktuell ist es so, dass chinesische Händler ihre Ware günstig in der europäischen Union anbieten können ohne eine Einfuhrumsatzsteuer zahlen zu müssen.
Durch die neue Reglementierung werden Händler verpflichtet sein ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen – was es für den Endverbraucher am Ende des Tages teurer macht.
Denn der Kunde ist derjenige, der am Ende die Einfuhrumsatzsteuer zuzüglich einer Pauschale von 6 Euro bezahlen wird. In der logischen Konsequenz bedeutet das, dass Dropshipping nicht mehr betrieben wird und ausstirbt – oder doch nicht?
Ein Schlupfloch in der neuen Zollreform macht es möglich, dass Dropshipping weiterhin funktioniert:
Die Einfuhrumsatzsteuer unter einem Euro wird weiterhin nicht eingefordert. Das bedeutet, dass die neuen Reglementierungen bis zu einem Warenwert von 5,20€ nicht greifen. Somit können chinesische Händler ihrer Ware einen Wert bis zu 5,20€ andichten – unabhängig vom tatsächlichen Wert – und weiterhin sorglos in die europäische Union schicken.
Am Ende bleibt die Frage wie gut diese Methode unterbunden wird.