Einfuhrumsatzsteuer vermeiden – Legal | #216

In diesem Video geht es um die Einfuhrumsatzsteuer und wie man diese absolut legal vermeiden kann.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird pflichtig, wenn man Ware aus einem nicht EU-Land in die Europäische Union importiert. Diese muss vorfinanziert werden und kann im Anschluss als Umsatzsteuer wieder geltend gemacht werden.

Wenn man bspw. Ware von im Wert von 100.000 Euro importiert, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer von zusätzlich 16.000 Euro an.

Vier Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden. Man muss selbst über die Ware verfügen. Man muss selbst der Importeur sein. Einfuhr aus einem EU-Land, in dem man keine Niederlassung hat, dass sie nicht zwischengelagert werden darf und auf direktem Wege nach Deutschland transportiert werden muss.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man einen Fiskalvertreter bestellen. Das übernimmt meist die Spedition, nach vorheriger Absprache.

So hat man die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen.

Viel Spaß mit dem Video!

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