Neues Kaufrecht als Businesskiller?! – Negative Beschaffenheitsvereinbarungen bei B-Ware

01.01.2022: Ein neues Kaufrecht als Businesskiller tritt in Kraft. Die sogenannten negative Beschaffenheitsvereinbarungen bei B-Ware, gebrauchten Artikeln und Artikeln mit Mängeln fordern die Verkäufer ab dem neuen Jahr.

In diesem Video geht es darum was sich für Händler von gebrauchten Artikeln ändert und wie du es umsetzen musst.

Unterschiede der Gesetzeslage

Für Verkäufer von B-Ware und gebrauchten Artikeln galt bisher, dass in der Artikelbeschreibung auf den gebrauchten Zustand hingewiesen werden musste.

Ab dem 01.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die das ganze weiter zuspitzt.

Die sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung dient dafür, dass der Kunde aktiv über den Mangel informiert wird und diese Information aktiv zur Kenntnis nehmen muss.

Konkret bedeutet das: Der Mangel muss genauestens in der Artikelbeschreibung genannt werden – es reicht nicht mehr nur auf die Tatsache des gebrauchten Zustands zu verweisen. Zusätzlich muss der Käufer aktiv bestätigen, dass er einen gebrauchten Artikel kaufen möchte.

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Beispielsweise lässt sich das über eine Check Box im Bestellvorgang oder aktiver Auswahl des Artikels lösen, um nochmal eine Bestätigung des Kunden einzuholen.

Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Kaufvertrag inklusive Mangel abgeschlossen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalien beim Verkauf eines Artikels, hat der Kunde das Recht auf einen mangelfreien Artikel.

Recht auf mangelfreie Artikel

Innerhalb der Reklamationsfrist von 2 Jahren hat er die Möglichkeit folgende Dinge einzufordern:

1. Kostenfreie Nachbesserung

2. Kostenfreie Ersatzlieferung

3. Minderung des Kaufpreises

4. Rücktritt vom Vertrag

5. Schadensersatz

Wichtig: Diese negative Beschaffenheitsvereinbarung ist nur umgesetzt, wenn beide Punkte umgesetzt wurden:

1. Hinweis auf exakt den vorhandenen Mangel in der Artikelbeschreibung

2. Aktive Bestätigung des Kunden über den Kauf eines Artikels mit Mangel

Es reicht nicht, wenn du den Mangel nur in der Artikelbeschreibung nennst, aber die aktive Bestätigung technisch nicht umgesetzt hast. So erhält der Kunde trotzdem das Recht auf einen mangelfreien Artikel.

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